Wie geht es weiter nach Klasse 4?
Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
"Schullaufbahnen in Thüringen" Stand November 2025
Im Halbjahr steht die Entscheidung für die Kinder der 4. Klassen für ihren weiteren Schulweg an.
Für den Übertritt in die Klasse 5 eines Gymnasiums müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
- mindestens die Note "gut" in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde oder
- eine Empfehlung für den Bildungsgang Gymnasium auf dem Halbjahreszeugnis.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, kann das Kind am Wunschgymnasium unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses angemeldet werden. Der genaue Anmeldezeitraum wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtzeitig bekannt gegeben.
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Kind an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen. Besteht dieser Wunsch, dann melden Sie dies bitte in der Grundschule bis zum 26.02.2027 an.
Bitte beachten Sie auch wichtige Termine für den Übertritt, die sie hier finden.
- 9. Klasse – Hauptschulabschluss
- 9.Klasse – Qualifizierter
Hauptschulabschluss
- 10.Klasse – Realschulabschluss
bei entsprechenden Leistungen ist ein Übertritt an ein
Gymnasium aus den Klassenstufen 5, 6 und 10 möglich
Anmeldung erforderlich
der 10. Klasse
in Klasse 11
Klasse 10 wiederholt werden
bestanden, muss man das Gymnasium
- Anmeldung erforderlich
- bilingualer Unterricht ab Klasse 5
(Französisch als erste Fremdsprache)
- Notenvoraussetzung in den Fächern
Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und
Sachkunde mindestens die Note `gut`
bzw:
- Empfehlung für den Bildungsgang
Gymnasium auf dem Halbjahreszeugnis
oder
- Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung
(wenn die Empfehlung für den
Bildungsgang Gymnasium nicht erteilt
wird oder die Notenvoraussetzung nicht
erfüllt wird)
- Gymnasium für sprachbegabte Kinder
- Aufnahmeprüfung notwendig
- Anmeldung gleichzeitig an einem
anderen Gymnasium, falls die
Aufnahmeprüfung nicht bestanden wird
10
bis Klasse 8 möglich